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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNGSBEREICH

(1) Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

 

(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

(4) Der Kunde erklärt mit Erteilung eines Auftrags sein Einverständnis mit den zugrundeliegenden AGB. Die AGB werden grundsätzlich dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers beigefügt, wobei in dem Angebotsschreiben darauf hingewiesen wird, dass der Kunde mit der Erteilung des Auftrags diese zur Kenntnis genommen hat. Bei mehreren Auftragserteilungen eines Kunden gelten immer nur jene Formulierungen der AGB, die zur Zeit des Kundenauftrags gelten.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Bestellungen der von uns angebotenen Leistungen sind grundsätzlich telefonisch und über Email an heissenberger@visual-homes.at möglich.

(2) Angebote werden schriftlich erfasst und dem Kunden per Email zugesendet. Kunden können Angebote sowohl schriftlich als auch mündlich (z. B. telefonisch) annehmen und somit die Erteilung des Auftrags ausdrücken. Sowohl mündliche als auch schriftliche Auftragserteilungen werden mit dem Versand einer Email, welche ausdrücklich den Eingang der Auftragserteilung sowie den vereinbarten Vertragsinhalt festhält, bestätigt. Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

(3) Der Kunde ist zur Überprüfung der Bestätigung aufgefordert. Jegliche Feststellung von Abweichungen zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung sind dem Auftragnehmer umgänglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, schriftlich zu melden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen dieser Frist widersprochen werden.

(4) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

(5) Es wird sich das Recht vorbehalten, Bestellungen abzulehnen, ohne diese Ablehnung begründen zu müssen.

(6) Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

(7) Nachträgliche gröbliche Änderungen durch den Auftraggeber werden dem Auftraggeber nach vorhergehendem Hinweis zusätzlich zu dem vertraglich vereinbarten Entgelt der bis zu der vom Auftraggeber geäußerten gröblichen Änderung angefallenen Leistung, als Mehrkosten verrechnet. Gröbliche Änderungen umfassen, u. a. folgende Änderungen:

  • mehrere, zeitlich auseinanderliegende Änderungswünsche,

  • Änderungen der zuvor vereinbarten Stilrichtung, welche maßgeblich von dem ursprünglichen Vertragsinhalt abweicht, sowie

  • jegliche Änderungen, die dazu führen, dass die bisherige Leistungserbringung verworfen bzw. zu einem großen Teil überarbeitet werden muss.

(8) Punkt 7 gilt nicht, falls die in der Leistungsvereinbarung genannten Vertragsinhalte vom Auftragnehmer nicht gemäß dieser Leistungsvereinbarung erbracht werden. In diesem Fall werden jegliche Korrekturleistungen vom Auftragnehmer ohne Verrechnung eines Aufpreises an den Auftragnehmer schnellstmöglich durchgeführt. Bei Fertigstellung der Korrekturen wird dem Auftragnehmer die korrigierte Version alsbald zur Verfügung gestellt.

III. RECHNUNGSPREIS

 

(9) Der Auftragnehmer fakturiert seine Leistungen schnellstmöglich, ab dem Tag, an dem dem Auftraggeber die vollendete Leistung zur Verfügung gestellt wurde.

 

(10) Der Auftragnehmer gilt als unecht steuerbefreit nach Kleinunternehmerregelung gem.
§ 6 Abs. 1 Z27 UStG.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(11) Die Zahlung ist innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

(12) Das Entgelt für die vertraglich vereinbarte Leistung bemisst sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Entgelts.

(13) Punkt 12 gilt nicht im Falle gröblicher Änderungswünsche des Auftragnehmers gem. Punkt 7. Im Falle der Geltung von Punkt 8 wird der ursprüngliche Vertragsabschluss gemäß den neuen inhaltlichen Vereinbarungen und der damit einhergehenden Aktualisierungen der Preise, angepasst, wobei sich das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt nach den Preisen des aktualisierten Vertragsabschlusses richtet.

(14) Der Auftraggeber stimmt zu, dass sowohl Rechnungslegung als auch die Abrechnung per Email erfolgt.

V. ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN

(15) Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden dem Kunden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.

VI. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

(16) Der Auftraggeber ist zur Bereitstellung der notwendigen Unterlagen verpflichtet und haftet für diese verschuldensunabhängig auch im Falle fehlerhafter bzw. ungenauer Bereitstellung der notwendigen Unterlagen.

VII. GEWÄHRLEISTUNG

(17) Sobald die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, haben die Kunden diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überpürfen. Jegliche festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 25 Werktagen schriftlich per an Email heissenberger@visual-homes.at zu melden. Werden innerhalb der festgelegten Frist keine Mängelrügen von dem Kunden erhoben, gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche entfallen.

(18) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergangszeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.

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